S-S-B DigitalServices AG
S-S-B DigitalServices AG
Software für Architekten | Ingenieure | Planer
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der S-S-B DigitalServices AG

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der von der S-S-B DigitalServices AG geschlossenen Verträge und liegen allen Lieferungen und Leistungen zugrunde. Mit der Bestätigung des Auftrages oder aber spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers, sowie Nebenabreden oder Ergänzungen des Vertrages werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen und Lieferfristen bedürfen der Schriftform.

Bei Verträgen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschäft. Das bedeutet, für jedes einzelne Produkt beginnt die Gewährleistungs- und Garantiefrist mit der Lieferung, auch wenn nicht der gesamte Auftrag bereits erfüllt wurde. Für Teillieferungen sind wir zur Rechnungsstellung berechtigt, auch wenn der gesamte Vertrag noch nicht erfüllt wurde.

Wir sind berechtigt, Geräte und Programme zu liefern, die von den bei Vertragsabschluss vereinbarten oder vorausgesetzten Eigenschaften abweichen, soweit die Veränderungen der laufenden Anpassung der Produkte an den Stand der Technik entsprechen und die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Vereinbarte Preise bleiben davon unberührt.

3. Preise

Ausgeschriebene Preise sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung schriftlich bestätigt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer ab unserem Lager ausschließlich Versand und Verpackung, wenn nicht anders angegeben.

Die S-S-B DigitalServices AG ist an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung der S-S-B DigitalServices AG genannten Preise. Nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene, aber in Anspruch genommene Leistungen der S-S-B DigitalServices AG werden gesondert berechnet. 

4. Lieferung und Versand

In unseren Listen angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, wir bestätigen sie schriftlich. Lieferfristen beginnen an dem Werktag nach der schriftlichen Auftragserteilung.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder behördlichen Anordnungen haben wir nicht zu vertreten. Wird die Lieferung aufgrund derartiger Umstände unmöglich, werden wir von den Lieferverpflichtungen frei.

Im Falle außerhalb unserer Sphäre liegender Materialbeschaffungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, zugesicherte Lieferfristen, um maximal 8 Wochen nach rechtzeitiger Mitteilung an den Kunden einseitig zu verlängern. Sollte danach eine Lieferung aus diesem Grunde weiterhin unmöglich sein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab Lager auf Rechnung des Kunden und selbst dann auf seine Gefahr, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar, innerhalb der dazu vorgesehenen Zeit gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.

Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Für den Fall, dass unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung erlischt, übereignet uns der Kunde antizipiert und unwiderruflich einen dem Rechnungswert der von uns gelieferten Teile der Werter nach entsprechenden Miteigentumsanteil an der neu entstandenen Sache. Der Kunde verwahrt die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Sachen unentgeltlich. Ware, an der uns nach Lieferung (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden stets widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

Der Kunde wird die Vorbehaltsware gegen Verlust und Beschädigung ausreichend versichern und seine Entschädigungsansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft – ggf. anteilig – an uns abtreten.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, berechtigt uns, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns begründet kein Rücktritt vom Vertrag (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet).

6. Zahlungsbedingungen

Die Forderungen aus Rechnungen der S-S-B DigitalServices AG sind sofort nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Einreichung von Schecks oder Überweisungen gilt die Zahlung erst mit Gutschrift zugunsten eines unserer Konten als erfolgt. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zu-letzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Bei Zahlungsverzug hat der Kunde einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8 % p.a. vom jeweiligen Rechnungsbetrag zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt; andererseits bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens dem Kunden unbenommen.

Der Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Werden bei dem Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung abgelehnt oder hat der Kunde seine Zahlungen eingestellt, sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen. Wir können dann Erfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen erklären und bereits gelieferte Produkte zurückholen.

Die S-S-B DigitalServices AG ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

7. Garantie, Gewährleistungen, Mängelrüge

Richtigkeit, Umfang und Mängelfreiheit der Lieferung hat der Kunden unverzüglich nach Lieferung zu prüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Verdeckte Mängel, d. h. solche, die auch bei genauer Prüfung nicht sofort feststellbar sind, sind unverzüglich nach der Entdeckung zu rügen.

Weichen Geräte und Programme von den bei Vertragsabschluss vereinbarten oder vorausgesetzten Eigenschaften ab, berechtigt dies den Kunden nicht zur Mängelrüge, soweit die Veränderungen der laufenden Anpassung der Produkte an den Stand der Technik entsprechen und die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware, obwohl der Mangel vom Kunden entdeckt worden ist, ganz oder teilweise weiterveräußert oder in Bearbeitung oder in Gebrauch genommen worden ist. Gleiches gilt, wenn von uns nicht autorisierte Personen Reparaturen oder irgendwelche Veränderungen an dem Produkt einschließlich der Programme und deren Einrichtung vorgenommen haben.

Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn drei Nachbesserungsversuche erfolglos geblieben sind oder Ersatzlieferung unmöglich ist, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Andere Rechte stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche einschließlich Verzugs- und Mängelfolgeschäden, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den Wert unserer Lieferung beschränkt.

Die Garantiefristen für jedes einzelne Produkt sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen, die die jeweiligen Fristen enthält. Sofern keine Garantiefristen angegeben sind, beträgt diese 6 Monate. Die Frist beginnt jeweils ab Auslieferung vom Abgangsort der Ware. Bei Änderungen der Garantiefristen in Preislisten nach Vertragsabschluss gilt ausschließlich der Garantiefrist, die bei Vertragsabschluss gültig war.

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, dem beanstandeten Produkt unter Angabe der Modell- und Seriennummer eine Fehlerbeschreibung und eine Lieferscheinkopie beizufügen und das defekte Produkt frei an uns zu schicken. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

Durch die Garantieleistung treten keine neuen Garantiefristen in Lauf. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar, sie stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu.

8. Reparaturbedingungen (außerhalb der Gewährleistung)

Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, führen wir eine Reparatur gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostenansatzes durch. Kommt die Reparatur aufgrund eines angeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, so können wir die entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung stellen. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtszeiten sowie die Fahrtkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten und Gefahr für Ein- und Rücksendung von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten trägt der Auftraggeber. Rügen wegen Reparaturmängeln müssen unverzüglich und schriftlich erfolgen

9. Schutz- und Urheberrechte

Von uns installierte oder zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf den von uns autorisierten Geräten. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung von uns gelieferter datentragender Geräte. Kopien dürfen lediglich zu Archivzwecken, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auf allen Kopien anzubringen.

Der Kunde wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind allein berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu befriedigen, soweit sie auf der unmittelbaren Rechtsverletzung durch ein von uns geliefertes Produkt beruhen.

10. Exportkontrolle

Der Export von uns gelieferter Produkte in nicht EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, soweit sie noch unter Eigentumsvorbehalt stehen. Wir weisen darauf hin, dass der Export von Produkten im Bereich der Datenverarbeitung zum Teil strengen Export- und Importrestriktionen unterliegt. Wir empfehlen unseren Kunden, sich rechtzeitig über die derzeit geltenden Bestimmungen zu unterrichten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist im Falle des Versandes der inländische Absendeort, bei Selbstabholung unser Geschäftslokal, bei Lieferung der Lieferort.

Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Hannover.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Sonstige Bestimmungen

Sollte ein Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Punkte hierdurch nicht berührt.

Geschäftsbezogene Daten unserer Kunden werden durch uns unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und bearbeitet.

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