DIN- und VOB-gerecht
Die Anwendung von STLB-Bau ist bei öffentlichen Ausschreibungen verbindlich.
Gilt seit 1998 für Bauvorhaben des Bundes sowie der Hochbauverwaltungen der Länder, die für den Bund tätig sind, per Erlass des zuständigen Bundesministeriums. Die Bundesländer haben die Einführung des STLB-Bau für den Landesbau individuell geregelt. Für die einzelnen Kommunen gilt der Erlass nicht, viele Städte fordern aber Ausschreibungen nach STLB-Bau.
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