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Hallo, ich bin DBD

Das STLB-Bau Dynamische BauDaten ist verpflichtend laut Vergabehandbuch (VHB) eingeführt. Es wird aufgestellt vom GAEB, datentechnisch umgesetzt von Dr. Schiller & Partner und herausgegeben vom DIN.

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DIN- und VOB-gerecht

Die Anwendung von STLB-Bau ist bei öffentlichen Ausschreibungen verbindlich.


Gilt seit 1998 für Bau­vorhaben des Bun­des sowie der Hochbau­ver­wal­tungen der Länder, die für den Bund tätig sind, per Erlass des zu­ständigen Bundes­minis­ter­iums. Die Bundes­länder haben die Ein­führung des STLB-Bau für den Landes­bau individuell geregelt. Für die einzelnen Kommunen gilt der Erlass nicht, viele Städte fordern aber Aus­schrei­bungen nach STLB-Bau.

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Die Frage lässt sich einfach beantworten:

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Welcher Umfang?

Nur Ausschreibungstexte
mit Baupreisen
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Unsere Software kann gekauft oder für den Zeitraum der Nutzung gemietet werden. 

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