Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Die normative Basis des Rechnungsformates ist in der EU-Norm EN16931 europaweit geregelt.
- Die im Wachstumschancengesetz (Bundesgesetzblatt März 2024 veröffentlicht und daher verbindlich) ausgegebene E-Rechnungsverpflichtung gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Damit sind Rechnungen in die oder aus der restlichen EU ebenso wenig betroffen, wie Fakturierungen mit der restlichen Welt.
- Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungsbeträge ab 250 EUR netto (Kleinbetragsregelung).
- Ab 1.1.2025 muss jeder gewerbliche Rechnungsempfänger in der Lage sein, die auf ihn ausgestellten eingehenden E-Rechnungen (z.B. XRechnung, ZUGfeRD) zu verarbeiten.
- Ab 1.1.2027 muss jeder Unternehmer (und auch jede Unternehmerin) bei einem Jahresumsatz von mindestens 800.000 EUR eine E-Rechnung versenden. Ab 1.1.2028 gilt das für alle Unternehmen. Alle anderen Rechnungsformate (Papier, PDF) sind dann keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr.